• Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen. Ziel ist es, die hausärztliche Grundversorgung zu stärken und Praxen mit einem breiten Versorgungsangebot gezielter zu honorieren.
  • Die Videosprechstunde ist dabei ausdrücklich eines von zehn Zuschlagskriterien. Erfüllt eine Praxis dieses Kriterium, verbessert sie ihre Chancen auf die neuen Zuschläge zur Vorhaltepauschale.
  • Für viele Hausarztpraxen ist das mehr als ein Abrechnungsthema: Wer Videosprechstunden sinnvoll in den Alltag integriert, kann Abläufe entzerren, das Team entlasten und Präsenztermine gezielter für medizinisch notwendige Vor-Ort-Kontakte freihalten.

Hausarztpraxen stehen seit Jahren unter wachsendem Druck. Mehr Behandlungsbedarf, ein enger Personalmarkt und volle Sprechstunden lassen wenig Spielraum. Gleichzeitig sollen Praxen gut erreichbar bleiben, chronisch kranke Menschen eng begleiten und Akutfälle zuverlässig versorgen. Genau in diesem Spannungsfeld setzt die neue Vorhaltepauschale an. Sie belohnt künftig stärker, wenn eine Praxis nicht nur viel leistet, sondern Versorgung in der Breite organisiert.

Was sich bei der Vorhaltepauschale geändert hat

Die Grundsystematik der GOP 03040 bleibt bestehen. Sie wird weiterhin einmal im Behandlungsfall gezahlt, wenn im jeweiligen Quartal keine fachärztlichen Leistungen beim Patienten durchgeführt und abgerechnet werden. Neu ist vor allem die Zuschlagslogik: Die GOP 03040 wurde auf 128 Punkte festgelegt, dazu kommen 10 Punkte bei zwei bis sieben erfüllten Kriterien oder 30 Punkte bei acht oder mehr erfüllten Kriterien. Die Vergütung erfolgt ohne Budget in voller Höhe.

Damit verschiebt sich der Fokus. Entscheidend ist nicht mehr nur, dass hausärztliche Leistungen erbracht werden. Wichtiger wird auch, wie breit, strukturiert und zeitgemäß das Angebot einer Praxis aufgestellt ist. Genau deshalb rückt die Videosprechstunde stärker in den Mittelpunkt. 

Warum die Videosprechstunde jetzt besonders relevant ist

Die Videosprechstunde zählt zu den zehn Kriterien für den Zuschlag. Das Kriterium ist erfüllt, wenn Leistungen der GOP 01450 in mindestens 1 Prozent der hausärztlichen Behandlungsfälle abgerechnet werden. Wichtig dabei: Maßgeblich ist die gesamte Praxis, nicht der:die einzelne Ärzt:in. 

Genau das macht die Videosprechstunde für viele Hausarztpraxen so interessant. Sie ist kein theoretisches Digitalthema, sondern ein vergleichsweise gut umsetzbarer Hebel. Wer sie strukturiert einführt, kann nicht nur ein Zuschlagskriterium erfüllen, sondern zugleich den Praxisalltag besser organisieren. 

Nicht nur digitaler Service, sondern echte Entlastung im Alltag

Der große Vorteil der Videosprechstunde liegt in der Alltagstauglichkeit. Nicht jeder Kontakt braucht zwingend einen Platz im Wartezimmer. Verlaufsgespräche, Befundbesprechungen, Kontrolltermine bei chronischen Erkrankungen oder kurze medizinische Einschätzungen lassen sich in vielen Fällen gut digital abbilden, wenn keine unmittelbare körperliche Untersuchung erforderlich ist. So können Präsenztermine gezielter für die Patient:innen reserviert werden, die tatsächlich vor Ort gesehen werden müssen.

Gerade für Hausarztpraxen ist das relevant. Wenn Routinekontakte teilweise in die Videosprechstunde verlagert werden, entspannt das die Terminsteuerung. Das Team arbeitet planbarer, die Praxis bleibt besser erreichbar und kurzfristige Anfragen lassen sich oft flexibler auffangen. Die Videosprechstunde wird damit zu einem Instrument, das Versorgung verbessert und Organisation entlastet – besonders mit einer anwenderfreundlichen Software wie Consularia Live.

Die neue Vergütungslogik passt zur digitalen Versorgung

Die Reform sendet ein klares Signal: Breite Versorgung wird belohnt. Haus- und Pflegeheimbesuche, geriatrische oder palliativmedizinische Leistungen, Kooperationen, apparative Diagnostik, erweiterte Öffnungszeiten und eben auch die Videosprechstunde fließen jetzt in die Zuschlagslogik ein. Die hausärztliche Versorgung soll dadurch stabilisiert und moderner aufgestellt werden.

Für die Videosprechstunde ist das eine wichtige Entwicklung. Denn sie wird damit nicht nur als technisches Zusatzangebot wahrgenommen, sondern als Teil einer zeitgemäßen hausärztlichen Versorgung. Praxen, die digitale Kontakte sinnvoll einsetzen, erfüllen nicht nur moderne Erwartungen vieler Patient:innen, sondern stellen sich auch wirtschaftlich robuster auf. Dass Vorhaltepauschale und Zuschläge in voller Höhe vergütet werden, erhöht zusätzlich die Planbarkeit.

Für viele Praxen der pragmatischste Einstieg

Nicht jede Hausarztpraxis wird kurzfristig acht oder mehr Kriterien erreichen. Umso wichtiger ist der Blick auf Maßnahmen, die sich mit überschaubarem Aufwand sinnvoll integrieren lassen. Die Videosprechstunde gehört genau in diese Kategorie. Sie kann dort ansetzen, wo heute häufig unnötig Zeit gebunden wird: bei kurzen Nachkontrollen, bei Befundgesprächen oder bei wiederkehrenden Kontakten mit chronisch kranken Patient:innen.

Für viele Praxen ist das der entscheidende Punkt. Die Videosprechstunde hilft nicht nur dabei, ein Kriterium zu erfüllen. Sie kann zugleich dazu beitragen, dass das Wartezimmer entlastet, das Terminmanagement klarer und die Versorgung flexibler wird. Genau deshalb dürfte sie für viele Hausarztpraxen einer der naheliegendsten Schritte sein, um auf die neue Vorhaltepauschale strategisch zu reagieren.

Worauf es jetzt in der Umsetzung ankommt

Damit die Videosprechstunde ihren Nutzen wirklich entfalten kann, braucht sie einen festen Platz in den Abläufen. Entscheidend ist die Frage, welche Terminarten medizinisch sinnvoll digital geführt werden können und wie diese sauber in die Praxisorganisation eingebunden werden. Dort, wo Team, Terminsteuerung und Kommunikation mit den Patient:innen klar aufgesetzt sind, wird aus einem digitalen Angebot ein echter Entlastungsfaktor. 

Die neue Vorhaltepauschale macht deshalb etwas sehr deutlich: Digitalisierung ist in der Hausarztpraxis nicht mehr nur ein Zukunftsthema. Sie wird Teil der wirtschaftlichen und organisatorischen Realität. Und die Videosprechstunde ist eines der sichtbarsten Beispiele dafür. 

Fazit

Die neue Vorhaltepauschale verändert den Blick auf hausärztliche Versorgung. Honoriert wird ab 2026 noch stärker, wenn Praxen ein breites und alltagstaugliches Leistungsangebot vorhalten. Die Videosprechstunde ist in diesem Zusammenhang besonders interessant, weil sie beides verbindet: Sie zählt als Zuschlagskriterium und kann gleichzeitig den Praxisalltag spürbar entlasten. Für Hausarztpraxen ist sie damit nicht nur ein digitales Extra, sondern ein konkreter Baustein für moderne, effiziente und besser planbare Versorgung.