Laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist die Videotherapie für Patient:innen mit hoher Impulsivität weniger geeignet, da diese bei hoher Belastungssituation die Videositzung spontan verlassen könnten. Besteht eine Kontraindikation und der:die Psychotherapeut:in führt die Sitzung z. B. auf Wunsch des:der Patient:in dennoch per Video durch, würde hier gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen.